Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 6 W 199/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Nr 1008 RVG-VV
Keine Erhöhungsgebühr bei Vertretung mehrerer Auftragsgeber in derselben Angelegenheit (hier: gleichlautende Unterlassungsanträge von Patentmitinhabern) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.11.2009 - 6 O 486/09
- OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 6 W 199/09
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.04.2008 - X ZB 12/06
Anwaltsgebühren bei einem inhaltsgleichen, gegen mehrere Beklagte gerichteten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 6 W 199/09
Derartige Erhöhungsgebühren fallen im Allgemeinen nicht an, wenn gleichlautende Unterlassungsansprüche von Streitgenossen oder gegenüber Streitgenossen geltend gemacht werden (vgl. Senat, Beschl. v. 29.6.2009 - 6 W 85/09 - m.w.N.; BGH, Beschl. v. 15.4.2008 - X ZB 12/06, Tz. 8), da die gleichlautenden Unterlassungsanträge regelmäßig mehrere Gegenstände i.S.v. § 22 I RVG betreffen, die in dem festgesetzten Gesamtstreitwert gesondert, aber addiert enthalten sind. - OLG Köln, 01.09.2009 - 6 W 85/09
Vollziehung nur in Farbe? - Die schwarz/weiß Ausfertigung einer farbigen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 6 W 199/09
Derartige Erhöhungsgebühren fallen im Allgemeinen nicht an, wenn gleichlautende Unterlassungsansprüche von Streitgenossen oder gegenüber Streitgenossen geltend gemacht werden (vgl. Senat, Beschl. v. 29.6.2009 - 6 W 85/09 - m.w.N.; BGH, Beschl. v. 15.4.2008 - X ZB 12/06, Tz. 8), da die gleichlautenden Unterlassungsanträge regelmäßig mehrere Gegenstände i.S.v. § 22 I RVG betreffen, die in dem festgesetzten Gesamtstreitwert gesondert, aber addiert enthalten sind.
- OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 6 U 161/11
Berechnung des Gebührenanspruchs für die Abwehr einer teilweise unberechtigten …
Gleichlautende Unterlassungsanträge gegen mehrere Schuldner betreffen regelmäßig mehrere Gegenstände im Sinne des § 22 Abs. 1 RVG, die in dem festzusetzenden Gesamtstreitwert gesondert, aber addiert enthalten sind ( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.12.2009 - 6 W 199/09 , juris). - OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 6 U 65/09
Schadensersatz wegen unberechtigt gestellter KK-Anträge
Da der Prozessbevollmächtigte des Klägers für zwei Mandanten tätig geworden ist, hat er zwei Unterlassungsansprüche geltend gemacht (…in entsprechender Anwendung von § 1011 BGB, vgl. für das Patentrecht: Benkard, Patentgesetz 10. Auflage, § 139 Rdn. 16), die in dem anzusetzenden Gegenstandswert addiert aber gesondert enthalten sind (vgl. Beschluss des Senats vom 16.12.2009, Az. 6 W 199/09). - OLG Frankfurt, 09.09.2020 - 6 W 82/17
Keine Mehrvertretungsgebühr nach RVG-VV Nr. 1008 bei Vertretung von zwei …
Auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats fallen Erhöhungsgebühren im Allgemeinen nicht an, wenn gleichlautende Unterlassungsansprüche von Streitgenossen oder gegenüber Streitgenossen geltend gemacht werden (vgl. Senat, Beschl. v. 29.6.2009 - 6 W 85/09 - m.w.N.; BGH, Beschl. v. 15.4.2008 - X ZB 12/06, Tz. 8), da die gleichlautenden Unterlassungsanträge regelmäßig mehrere Gegenstände i.S.v. § 22 I RVG betreffen, die in dem festgesetzten Gesamtstreitwert gesondert, aber addiert enthalten sind (Senat, Beschl. v. 16.12.2009, 6 W 199/09 ).