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   OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 6 W 199/09   

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https://dejure.org/2009,96155
OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 6 W 199/09 (https://dejure.org/2009,96155)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.12.2009 - 6 W 199/09 (https://dejure.org/2009,96155)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 6 W 199/09 (https://dejure.org/2009,96155)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nr 1008 RVG-VV
    Keine Erhöhungsgebühr bei Vertretung mehrerer Auftragsgeber in derselben Angelegenheit (hier: gleichlautende Unterlassungsanträge von Patentmitinhabern)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.04.2008 - X ZB 12/06

    Anwaltsgebühren bei einem inhaltsgleichen, gegen mehrere Beklagte gerichteten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 6 W 199/09
    Derartige Erhöhungsgebühren fallen im Allgemeinen nicht an, wenn gleichlautende Unterlassungsansprüche von Streitgenossen oder gegenüber Streitgenossen geltend gemacht werden (vgl. Senat, Beschl. v. 29.6.2009 - 6 W 85/09 - m.w.N.; BGH, Beschl. v. 15.4.2008 - X ZB 12/06, Tz. 8), da die gleichlautenden Unterlassungsanträge regelmäßig mehrere Gegenstände i.S.v. § 22 I RVG betreffen, die in dem festgesetzten Gesamtstreitwert gesondert, aber addiert enthalten sind.
  • OLG Köln, 01.09.2009 - 6 W 85/09

    Vollziehung nur in Farbe? - Die schwarz/weiß Ausfertigung einer farbigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 6 W 199/09
    Derartige Erhöhungsgebühren fallen im Allgemeinen nicht an, wenn gleichlautende Unterlassungsansprüche von Streitgenossen oder gegenüber Streitgenossen geltend gemacht werden (vgl. Senat, Beschl. v. 29.6.2009 - 6 W 85/09 - m.w.N.; BGH, Beschl. v. 15.4.2008 - X ZB 12/06, Tz. 8), da die gleichlautenden Unterlassungsanträge regelmäßig mehrere Gegenstände i.S.v. § 22 I RVG betreffen, die in dem festgesetzten Gesamtstreitwert gesondert, aber addiert enthalten sind.
  • OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 6 U 161/11

    Berechnung des Gebührenanspruchs für die Abwehr einer teilweise unberechtigten

    Gleichlautende Unterlassungsanträge gegen mehrere Schuldner betreffen regelmäßig mehrere Gegenstände im Sinne des § 22 Abs. 1 RVG, die in dem festzusetzenden Gesamtstreitwert gesondert, aber addiert enthalten sind ( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.12.2009 - 6 W 199/09 , juris).
  • OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 6 U 65/09

    Schadensersatz wegen unberechtigt gestellter KK-Anträge

    Da der Prozessbevollmächtigte des Klägers für zwei Mandanten tätig geworden ist, hat er zwei Unterlassungsansprüche geltend gemacht (in entsprechender Anwendung von § 1011 BGB, vgl. für das Patentrecht: Benkard, Patentgesetz 10. Auflage, § 139 Rdn. 16), die in dem anzusetzenden Gegenstandswert addiert aber gesondert enthalten sind (vgl. Beschluss des Senats vom 16.12.2009, Az. 6 W 199/09).
  • OLG Frankfurt, 09.09.2020 - 6 W 82/17

    Keine Mehrvertretungsgebühr nach RVG-VV Nr. 1008 bei Vertretung von zwei

    Auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats fallen Erhöhungsgebühren im Allgemeinen nicht an, wenn gleichlautende Unterlassungsansprüche von Streitgenossen oder gegenüber Streitgenossen geltend gemacht werden (vgl. Senat, Beschl. v. 29.6.2009 - 6 W 85/09 - m.w.N.; BGH, Beschl. v. 15.4.2008 - X ZB 12/06, Tz. 8), da die gleichlautenden Unterlassungsanträge regelmäßig mehrere Gegenstände i.S.v. § 22 I RVG betreffen, die in dem festgesetzten Gesamtstreitwert gesondert, aber addiert enthalten sind (Senat, Beschl. v. 16.12.2009, 6 W 199/09 ).
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